DZ BANK erhält MiCAR-Zulassung für Handel mit Kryptowerten
Die DZ BANK hat die MiCAR-Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betrieb ihrer Kryptoplattform „meinKrypto“ Ende Dezember 2025 erhalten. Mit „meinKrypto“ hat die DZ BANK ein Angebot für die Primärinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe entwickelt. Darüber können die einzelnen Institute wiederum ihren Privatkunden den Handel von Kryptowerten ermöglichen. Dafür müssen die Volksbanken und Raiffeisenbanken nun ihrerseits bei der BaFin eine MiCAR-Notifizierung für „meinKrypto“ beantragen. Sobald sie diese erhalten und dieses Angebot implementiert haben, können ihre Kunden vollständig digital in Kryptowerte investieren. Bei „meinKrypto“ handelt es sich um eine Wallet, die in die VR Banking App integriert wird. Das Angebot richtet sich an Selbstentscheider und ist nicht Teil der Beratung für Privatkunden.
Zum Start des Angebots stehen Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Litecoin (LTC) und Cardano (ADA) zur Verfügung. Die Entscheidung zur Einführung der Krypto-Lösung trifft jede Genossenschaftsbank individuell. Laut einer Studie des Genoverbandes (September 2025) plant mehr als ein Drittel der Banken, die Krypto-Lösung in den nächsten Monaten einzuführen.
„meinKrypto“ wurde vom IT-Dienstleister der genossenschaftlichen FinanzGruppe Atruvia und der DZ BANK entwickelt. Für die Verwahrung der Kryptowerte sorgt die Boerse Stuttgart Digital Custody, während die Ausführung über die EUWAX erfolgt.
Die EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets Regulation“, kurz MiCAR, bildet den einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte und Dienstleistungen in Europa. Finanzinstitute und andere Marktteilnehmer müssen für unterschiedliche Geschäftsvorhaben spezifische MiCAR-Zulassungen beantragen.
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