Ein Mann steht in einer modernen Küche und hält ein Smartphone.

MiCAR

Als Reaktion auf die zunehmende Bedeutung von Kryptowerten wurde mit der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (engl. Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) erstmals ein eigenständiger, harmonisierter Regulierungsrahmen für die Emission, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten in der Europäischen Union geschaffen. Die MiCAR verfolgt das Ziel, Innovation und fairen Wettbewerb zu fördern, ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten sowie die Integrität der Märkte für Kryptowerte sicherzustellen. Die Verordnung enthält Transparenz- und Offenlegungspflichten. Zudem sieht sie eine Zulassungspflicht für und die Beaufsichtigung über Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Emittenten von Kryptowerten vor und stellt Anforderungen an deren Betrieb, Organisation und Unternehmensführung. Außerdem legt die MiCAR Regelungen für den Investoren-, Verbraucher- und Kundenschutz fest und fordert Maßnahmen zur Verhinderung von Insidergeschäften und Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten. Die Anforderungen der MiCAR gelten für die betroffenen Marktteilnehmer unmittelbar und sind grundsätzlich seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich anzuwenden.