Deutliche Zeichen setzen: Die Prozesse zur nachhaltigen Kreditvergabe
Die DZ BANK ist sich ihrer Verantwortung für Mensch, Umwelt und Unternehmensführung bewusst. Das Kreditgeschäft stellt eine der wichtigsten Kernaktivitäten der DZ BANK dar. Insbesondere in diesem Bereich besitzt das Thema Verantwortung einen hohen Stellenwert: Als Kreditgeber prüfen wir Kreditanfragen qualitativ im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses systematisch auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte.
Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Kreditvergabe der DZ BANK erfolgt grundsätzlich sowohl für das klassische Kredit- und Kreditersatzgeschäft als auch auf das Debt-Capital-Market-Geschäft und die Treasury-Eigenanlagen (exklusive Asset-Backed-Securities). Jedes Engagement einschließlich Unternehmens-, Projekt-, Export-, Außenhandels-, Akquisitions-, Immobilien-, Leasing- und Objektfinanzierung muss grundsätzlich auf Nachhaltigkeitsaspekte geprüft werden.
Die Grundlage der Nachhaltigkeitsprüfung in der Kreditvergabe bilden fünf Elemente: unsere Ausschlusskriterien, unsere Sektorgrundsätze, unsere ESG-Checkliste RepRisk DZ BANK, unser ESG-Kreditrisiko-Score sowie die gesamthafte Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Ausschlusskriterien
Um der gesellschaftlichen Verantwortung für Menschen und Umwelt sowie den Grundsätzen der nachhaltigen Unternehmensführung gerecht zu werden, hat sich die DZ BANK strenge Standards für ihre Geschäftsaktivitäten gesetzt. Die Ausschlusskriterien für spezifische Geschäftspraktiken und -bereiche sind dabei ein wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitsengagements. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Mindestanforderungen in Bezug auf ESG-Themen erfüllt sind und ein erhöhtes Risiko für Reputationsschäden für die DZ BANK ausgeschlossen werden kann.
Die übergreifenden Ausschlusskriterien sind im Konzernkreditstandard der DZ BANK Gruppe festgelegt, der die Berücksichtigung von Risiken im Zusammenhang mit ESG-Faktoren regelt. In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell der jeweiligen Gruppenunternehmen können der Anwendungsbereich oder begründete Ausnahmen (zum Beispiel Ausnahmen bei Genossenschaftsbanken, bei DZ BANK Konzerngesellschaften, bei glaubhaft belegtem Transformationswillen des Kreditnehmers oder bei übergeordneten Entscheidungen im Ausnahmefall) definiert werden.
Wir leisten keine direkte Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit thermischer Kohle wie neue oder bestehende Kohlekraftwerke oder in der Wertschöpfungskette vorgelagerte Aktivitäten sowie indirekte Finanzierung von Unternehmen, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit thermischer Kohle involviert sind (Umsatzschwelle 5 Prozent).
Wir leisten keine direkte Finanzierung von Aktivitäten der Ölförderung (Upstream) sowie Öl- und Gasförderung mittels Fracking oder aus Ölsanden/ Ölschiefer sowie Arctic Drilling und Deep Sea Mining so wie das Kreditvolumen erhöhendes Neugeschäft (direkt wie indirekt, ausgenommen Prolongationen) mit Unternehmen, die Öl- und Gasförderung (Upstream) betreiben (Umsatzschwelle 0 Prozent).
Wir leisten keine direkte Finanzierung des Neubaus von Atomkraftwerken sowie die direkte Finanzierung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Wartung von Atomkraftwerken, es sei denn, die Aktivität erhöht die Sicherheit oder stiftet einen relevanten positiven ESG-Beitrag.
Wir leisten keine direkte Finanzierung des Handels mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten gemäß der CITES-Liste (Convention on International Trade in Endangered Species).
Wir leisten keine direkte oder indirekte Finanzierung von Unternehmen oder Projekten, von denen signifikante Umweltgefahren ausgehen. Hierunter fallen insbesondere Uran-/Asbestabbau (Umsatzschwelle 1 Prozent), Bergbauaktivitäten unter Anwendung des Mountain-Top-Removal-Verfahrens, Projekte/Objekte oder
Aktivitäten mit hohen atomaren, biologischen oder chemischen Kontaminierungsrisiken (nicht betroffen: Biogasanlagen) sowie gefährliche Güter, sofern die Risiken nicht ausreichend abgesichert sind.
Bei der Finanzierung von Unternehmen im Segment der konventionellen Waffen wendet die DZ BANK besondere Sorgfalt an und behält sich den Ausschluss bestimmter Waffenteilgattungen vor.
Wir leisten keine direkte oder indirekte Finanzierung von Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Wartung oder dem Betrieb von konventionellen Waffen oder deren wesentlichen Teilen gemäß Definition des deutschen Waffengesetzes stehen und deren Hauptsitz inklusive der mehrheitlichen Geschäftsaktivitäten in Ländern außerhalb der NATO- sowie der EWR/EFTA-Staaten liegt, es sei denn, es wird der Nachweis geführt, dass die Waffen ausschließlich durch NATO-, EWR- oder EFTA-Staaten verwendet werden.
Wir leisten keine Finanzierung von Waffenliefergeschäften in oder an Länder außerhalb der NATO, des EWR oder der EFTA sowie in Spannungsgebiete, es sei denn, es liegt eine staatliche Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beziehungsweise einer vergleichbaren Behörde eines EU-, EWR-, oder EFTA-Staates vor.
Wir leisten keine direkte beziehungsweise indirekte Finanzierung von Unternehmen, die in die Herstellung oder Handel mit kontroversen Waffen oder deren Kernkomponenten involviert sind. Kontroverse Waffen sind solche, die unterschiedslos wirken, übermäßiges Leiden verursachen, verheerende Wirkung auf die Zivilbevölkerung haben und international geächtet sind. Hierzu zählen derzeit Antipersonenminen (gemäß Ottawa-Vertrag, 1997), Streubomben (gemäß Oslo-Konvention, 2008), biologische Waffen (gemäß Biowaffen-Übereinkommen BWC, 1972), chemische Waffen (gemäß Chemiewaffen-Übereinkommen CWC, 1993), Atomwaffen für Nicht-Kernwaffenstaaten (gemäß Atomwaffensperrvertrag NPT, 1968), die nicht Teil der NATO sind, Laserblendwaffen (gemäß Protokoll IV der UN- Waffenkonvention CCW, 1995) sowie uranhaltige Munition.
Wir leisten keine direkte beziehungsweise indirekte Finanzierung von Unternehmen, die in die Entwicklung, Herstellung, Wartung, den Betrieb oder Handel kontroverser Waffen oder deren Kernkomponenten involviert sind, sofern eine Mittelverwendung für diese Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden kann.
Wir leisten keine direkte sowie indirekte Finanzierung von Unternehmen, die nachweislich gegen international anerkannte Prinzipien im Bereich Menschen- und Arbeitsrecht verstoßen. International anerkannte Prinzipien sind UN Global Compact, UN Guiding Principles on Business and Human Rights und Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) (Umsatzschwelle 0 Prozent).
Wir leisten keine direkte Finanzierung von Aktivitäten beziehungsweise indirekte Finanzierung von Unternehmen der Pornografie-Branche und vergleichbarer Branchen (Umsatzschwelle 1 Prozent).
Wir leisten keine direkte Finanzierung kontroverser Formen des Glücksspiels sowie indirekte Finanzierung von Unternehmen, die kontroverse Formen des Glücksspiels betreiben. Hierunter werden Unter nehmen verstanden, deren originärer Geschäftszweck das Glücksspiel ist, es sei denn, sie werden aus öffentlicher Hand betrieben oder unterliegen der Obhut der öffentlichen Hand (Umsatz schwelle 1 Prozent).
Wir leisten keine direkte Finanzierung des Handels im Zusammenhang mit Rohstoffen, die in Konfliktgebieten von Konfliktparteien unter Menschenrechtsverletzungen gewonnen wurden und unter anderem der Finanzierung des Konfliktes dienen.
Wir leisten keine direkte Finanzierung von Aktivitäten, die direkt an illegaler Abholzung, Brandrodung und/oder der Umwandlung tropischer und/oder primärer Wälder sowie geschützter Gebiete beteiligt sind.
Sektorgrundsätze
Kreditanfragen, die aus Nachhaltigkeitssicht besonders vulnerable Sektoren betreffen, beurteilt die DZ BANK zusätzlich zur Nachhaltigkeitsprüfung mithilfe ihrer sogenannten Sektorgrundsätze. Diese legen allgemeine Grundsätze für die Kreditvergabe fest und sorgen dafür, dass ESG-Mindeststandards berücksichtigt werden. Sie werden angewendet auf im ESG-Anwendungsbereich liegende Projekte, Transaktionen sowie Unternehmen, die sowohl direkt als auch mittelbar in dem jeweiligen Sektor mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes erwirtschaften und als Kreditnehmer gegenüber der DZ BANK auftreten.
Sektorgrundsätze existieren für die Bereiche Staudämme und Wasser-Infrastruktur, Rohstoffindustrie, Forstwirtschaft, Fischerei, Maritime Industrie, Palmöl und Landwirtschaft.
Die Sektorgrundsätze sind im Einzelnen aufgeführt im Nachhaltigkeitsbericht 2024 und in der DZ BANK Policy zu Ausschlusskriterien, Sektorgrundsätzen, Nachhaltigkeitsprüfung.