Deutliche Zeichen setzen: Die Prozesse zur nachhaltigen Kreditvergabe
Die DZ BANK ist sich ihrer Verantwortung für Mensch, Umwelt und Unternehmensführung bewusst. Das Kreditgeschäft stellt eine der wichtigsten Kernaktivitäten der DZ BANK dar. Insbesondere in diesem Bereich besitzt das Thema Verantwortung einen hohen Stellenwert: Als Kreditgeber prüfen wir Kreditanfragen qualitativ im Rahmen des Kreditprüfungsprozesses systematisch auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte.
Die Nachhaltigkeitsprüfung in der Kreditvergabe der DZ BANK erfolgt grundsätzlich sowohl für das klassische Kredit- und Kreditersatzgeschäft als auch auf das Debt-Capital-Market-Geschäft und die Treasury-Eigenanlagen (exklusive Asset-Backed-Securities). Jedes Engagement einschließlich Unternehmens-, Projekt-, Export-, Außenhandels-, Akquisitions-, Immobilien-, Leasing- und Objektfinanzierung muss grundsätzlich auf Nachhaltigkeitsaspekte geprüft werden.
Die Grundlage der Nachhaltigkeitsprüfung in der Kreditvergabe bilden fünf Elemente: unsere Ausschlusskriterien, unsere Sektorgrundsätze, unsere ESG-Checkliste RepRisk DZ BANK, unser ESG-Kreditrisiko-Score sowie die gesamthafte Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Ausschlusskriterien
Um der gesellschaftlichen Verantwortung für Menschen und Umwelt sowie den Grundsätzen der nachhaltigen Unternehmensführung gerecht zu werden, hat sich die DZ BANK strenge Standards für ihre Geschäftsaktivitäten gesetzt. Die Ausschlusskriterien für spezifische Geschäftspraktiken und -bereiche sind dabei ein wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitsengagements. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Mindestanforderungen in Bezug auf ESG-Themen erfüllt sind und ein erhöhtes Risiko für Reputationsschäden für die DZ BANK ausgeschlossen werden kann.
Die übergreifenden Ausschlusskriterien sind im Konzernkreditstandard der DZ BANK Gruppe festgelegt, der die Berücksichtigung von Risiken im Zusammenhang mit ESG-Faktoren regelt. In Abhängigkeit vom Geschäftsmodell der jeweiligen Gruppenunternehmen können der Anwendungsbereich oder begründete Ausnahmen (zum Beispiel Ausnahmen bei Genossenschaftsbanken, bei DZ BANK Konzerngesellschaften, bei glaubhaft belegtem Transformationswillen des Kreditnehmers oder bei übergeordneten Entscheidungen im Ausnahmefall) definiert werden.

Wir finanzieren keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung von Atomkraftwerken.

Wir finanzieren keine Kohlekraftwerke – weder neue noch bereits bestehende.
Wir finanzieren keine vorgelagerten Aktivitäten in der Wertschöpfungskette für thermische Kohle – insb. Förderung und Handel sowie direkt damit verbundene Aktivitäten.
Wir finanzieren keine Unternehmen, die Kohlekraftwerke betreiben, thermische Kohle fördern, mit thermischer Kohle handeln oder direkt damit verbunden sind. Es sei denn:
- eine Mittelverwendung für diese Aktivitäten kann ausgeschlossen werden oder
- ein klarer Transformationswille ist vorhanden oder
- der Anteil thermischer Kohle liegt unter 5 Prozent (bei Betreibern von Kohlekraftwerken: Anteil an der Stromerzeugung; sonst: Anteil am Umsatz).

Wir finanzieren keine Ölförderungsaktivitäten (Upstream) sowie Öl- und
Gasförderungsaktivitäten mittels Fracking, Ölschiefer, Ölsand, Arctic Drilling oder Deep Sea Mining.
Wir gehen kein Kreditvolumen erhöhendes Neugeschäft (ausgenommen Prolongationen) mit Unternehmen, die Öl- und Gasförderung (Upstream) betreiben ein, es sein denn, die Mittelverwendung außerhalb der Öl- und Gasförderung wird nachgewiesen.

Kontroverse Waffen
Wir finanzieren weder die Herstellung noch den Handel mit kontroversen Waffen, d.h. Waffen die unterschiedslos wirken, übermäßiges Leiden verursachen, verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben, oder international geächtet sind. Beispiele für kontroverse Waffen sind (nicht abschließend) atomare, biologische, chemische Waffen, Landminen, Antipersonenminen, Streubomben, autonome Waffen oder uranhaltige Munition.
Wir finanzieren keine Unternehmen, die in die Entwicklung, Herstellung, Wartung, den Betrieb oder Handel kontroverser Waffen oder derer Kernkomponenten verwickelt sind, sofern eine Mittelverwendung für diese Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden kann.
Konventionelle Waffen
Wir finanzieren keine Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Wartung oder dem Betrieb von konventionellen Waffen oder deren wesentlichen Teilen gem. Definition des deutschen Waffengesetzes stehen und deren Sitz in Ländern außerhalb der NATO- sowie der EWR/EFTA-Staaten liegt, es sei denn, es wird der Nachweis geführt, dass die Waffen ausschließlich durch NATO-, EWR- oder EFTA-Staaten verwendet werden.
Wir finanzieren keine Waffenliefergeschäfte in/an Länder außerhalb der NATO, des EWR oder der EFTA sowie in Spannungsgebiete, es sei denn, es liegt eine staatliche Ausfuhrgenehmigung vor.

Wir finanzieren keine Unternehmen oder Projekte, von denen signifikante Gefahren für die Umwelt ausgehen. Hierunter fallen insbesondere Uranabbau, Bergbauaktivitäten unter Anwendung des Mountain-Top-Removal-Verfahrens, Abbau von Asbest, Projekte/Objekte oder Aktivitäten mit hohen atomaren, biologischen oder chemischen Kontaminierungsrisiken (nicht betroffen: Biogasanlagen) sowie gefährliche Güter, sofern die Risiken nicht ausreichend abgesichert sind.

Wir finanzieren keine Aktivitäten, die direkt an illegaler Abholzung, Brandrodung und/oder der Umwandlung tropischer und/oder primärer Wälder sowie geschützter Gebiete beteiligt sind.

Wir finanzieren keine Unternehmen in der Pornographie-Branche oder vergleichbaren Branchen („Rotlicht-Milieu“).

Wir finanzieren keine Unternehmen, die kontroverse Formen des Glücksspiels betreiben. Als Unternehmen, die kontroverses Glücksspiel betreiben, werden Unternehmen verstanden, deren originärer Geschäftszweck das Glückspiel ist, es sei denn, sie werden aus öffentlicher Hand betrieben oder unterliegen der Obhut der öffentlichen Hand.

Wir finanzieren keine Unternehmen, die nachweislich gegen international anerkannte Prinzipien im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen. International anerkannte Prinzipien sind UN Global Compact, UN Guiding Principles on Business and Human Rights und
International Labour Organisation-(ILO-)Kernarbeitsnormen.

Wir tätigen keine Finanzierung von Handelsaktivitäten im Zusammenhang mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten gemäß CITES-Liste (Convention on International Trade in Endangered Species).

Wir finanzieren keine Handelsaktivitäten im Zusammenhang mit Rohstoffen, die in Konfliktgebieten von Konfliktparteien unter Menschenrechtsverletzungen gewonnen wurden und unter anderem der Finanzierung des Konfliktes dienen.
Sektorgrundsätze
Kreditanfragen, die aus Nachhaltigkeitssicht besonders vulnerable Sektoren betreffen, beurteilt die DZ BANK zusätzlich zur Nachhaltigkeitsprüfung mithilfe ihrer sogenannten Sektorgrundsätze. Diese legen allgemeine Grundsätze für die Kreditvergabe fest und sorgen dafür, dass ESG-Mindeststandards berücksichtigt werden. Sie werden angewendet auf im ESG-Anwendungsbereich liegende Projekte, Transaktionen sowie Unternehmen, die sowohl direkt als auch mittelbar in dem jeweiligen Sektor mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes erwirtschaften und als Kreditnehmer gegenüber der DZ BANK auftreten.
Sektorgrundsätze existieren für die Bereiche Staudämme und Wasser-Infrastruktur, Rohstoffindustrie, Forstwirtschaft, Fischerei, Maritime Industrie, Palmöl und Landwirtschaft.
Die Sektorgrundsätze sind im Einzelnen aufgeführt im Nachhaltigkeitsbericht 2024 und in der DZ BANK Policy zu Ausschlusskriterien, Sektorgrundsätzen, Nachhaltigkeitsprüfung.