Kapitalinstrumente

Vollständige Vertragsbedingungen gemäß Artikel 437 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

Gemäß Artikel 437 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und Rates ("CRR"- Capital Requirement Regulation) ist die DZ BANK Institutsgruppe verpflichtet, eine Beschreibung der Hauptmerkmale der von der DZ BANK Institutsgruppe (und ihrer Tochtergesellschaften) begebenen Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals offen zu legen. Die Übersicht der Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente ist als Anlage zum Aufsichtsrechtlichen Risikobericht der DZ BANK Institutsgruppe zum jeweiligen Stichtag auf der Internetseite Investor Relations/Berichte zu finden. Zusätzlich hat die DZ BANK Institutsgruppe gemäß Artikel 437 Buchstabe c der CRR die vollständigen Bedingungen im Zusammenhang mit allen Instrumenten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals offen zu legen.

Die vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie hier.