Page 6 - Initiativbanking
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TRENDS
Steuertipp
STREITFALL EIGNERWECHSEL
28 MILLIARDEN
... Euro könnte am Jahresen- de 2017 das gesamte Emissi- onsvolumen am deutschen Markt für Schuldscheindarle- hen betragen. Das wäre ein neues Allzeithoch.
Nach Berechnungen der Researchexperten der
DZ BANK sind am Schuld- scheindarlehensmarkt „neue Rekorde in Sicht“. Allein im Zeitraum Januar bis August dieses Jahres wurden 103 Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von rund 21 Milliarden Euro emittiert. Im gesamten bishe- rigen Rekordjahr 2016 waren es 25,4 Milliarden Euro.
Steuerliche Verlustvorträge stoßen bei den Finanzämtern selten auf Wohlwollen und werden besonders beim Gesellschaf- terwechsel in GmbHs meist nicht aner- kannt. Doch das lasse sich verhindern, in- formiert Dr. Martin Heyes, Steuerberater und Partner der Kanzlei KBHT aus Neuss.
Seit 2009 sorgt die Regelung des Paragrafen 8 c im Körperschaftsteuergesetz für Proble- me bei der Unternehmensbesteuerung. Werden Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 Prozent unmittelbar oder mittelbar übertragen, fallen die in den Vorjahren noch nicht verrechneten Verlustvorträge für die Körperschaft- und die Gewerbesteuer in der Regel ganz oder anteilig weg. Die Finanzbe- hörden berufen sich auf einen Erlass des
Betriebliche Altersversorgung
Anspruchsvolle Beschäftigte
Mehr als jeder zweite Mitarbeiter (53 Prozent) erwartet eine  nanzielle Beteiligung seines Unternehmens an der Altersvorsorge. Nur 28 Prozent der Beschäftigten wären mit einem bloßen Angebot zur betrieblichen Altersversor- gung ohne  nanziellen Zuschuss zufrieden. Das ergab jüngst eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesell- schaft Aon Hewitt. Bei Mitarbeitern in mittelständischen Firmen ist die Erwartungshaltung kaum geringer als bei Großkonzernen. Mehr über die Vorzüge des neuen Be- triebsrentenstärkungsgesetzes ab Seite 28.
Bundes nanzministeriums. „In den aktuellen Betriebsprüfungen zeigt sich vermehrt, dass die Finanzämter im Zweifel die Verlustvorträ- ge streichen. Dies führt bei den Unterneh- men zu erheblichen Steuermehrbelastungen, wenn die Gewinnzone wieder erreicht ist“, sagt Steuerexperte Heyes.
Doch nach seiner Ansicht erfolgen viele Kürzungen zu Unrecht. „Der Wegfall der Verluste infolge des Gesellschafterwechsels ist gerade kein Automatismus“, stellt Heyes klar. Häu g prüften die Finanzbeamten nicht verschiedene komplexe Ausnahmeregelun- gen – etwa die „Konzernklausel“ oder die „Stille-Reserven-Klausel“. Auch die Finanz- gerichte stellen sich der Verwaltungspraxis immer häu ger entgegen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsge- richts vom 29. März dieses Jahres (Az.: 2 BvL 6/11) steht die Vorgehensweise der Finanz- behörden auf wackligen Beinen. Auch der Bundes nanzhof kam in seinem Urteil vom 22. November 2016 (Az.: I R 30/15) zu dem Schluss, dass viele Details des Verwaltungser- lasses nicht haltbar seien.
Heyes’ Rat an mittelständische GmbHs lautet daher: „Die Unternehmen sollten die Kürzung der Verluste nicht – wie viel zu oft – stillschweigend akzeptieren, sondern aktiv dagegen vorgehen.“
„Ich erwarte, dass mein Arbeitgeber sich an der Finanzierung meiner Rente beteiligt.“
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Unter 100 Mitarbeiter
100 bis 999 Mitarbeiter 1.000 bis 9.999 Mitarbeiter Ab 10.000 Mitarbeiter
41 %
56 %
57 %
64 %
Quelle: Aon Hewitt


































































































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