PRESSEMITTEILUNGEN 2011
DZ BANK Gruppe: Umwidmung der Dotierung der § 340 f HGB-Reserven in § 340 g HGB-Reserven
Die DZ BANK Gruppe bucht einen Teilbetrag in Höhe von ca. 1,3 Mrd. Euro ihrer nach § 340 f HGB gebildeten Reserven um und stellt diese in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB ein. Damit stellt die DZ BANK Gruppe sicher, dass diese Reserven, die nach deutschem Recht uneingeschränkt als Verlustverrechnungspotenzial gelten, als Kernkapital genutzt werden können. (Veröffentlichung auch unter DZ BANK/Investor Relations/IR Veröffentlichungen).