
Neue Referenzzinssätze am Kapitalmarkt: Unsere Experten unterstützen Sie umfassend
LIBOR
Britische Finanzaufsicht besiegelt ein Ende der LIBOR-Zinssätze
Die britische Finanzaufsicht (FCA) hat bereits 2017 angekündigt, das LIBOR-Panel nach 2021 nicht mehr zu unterstützen
Die FCA hat in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig betont, dass ein Weiterbestehen des LIBORs nach 2021 kaum wahrscheinlich ist. In ihrem Schreiben vom Januar 2020 wurden klare Meilensteine veröffentlicht, wie das Exposure gegenüber LIBOR abzubauen und hin zu SONIA umzuschichten ist.
Am 23. Juni 2020 verkündete der britische Finanzminister, die Befugnisse der FCA erweitern zu wollen, um ein gelenktes und geordnetes Ende des LIBORs zu ermöglichen, wenn
- das LIBOR-Panel zu klein wird,
- die FCA eine Erklärung der Nicht-Repräsentativität des LIBORs abgibt, da das LIBOR-Panel zum Beispiel nicht mehr den LIBOR-Markt widerspiegelt,
- der LIBOR-Markt zu klein und unbedeutend (in täglich gehandeltem Marktvolumen) geworden ist für die Anforderungen an Benchmarkzinsen.
Am 5. März 2021 hat die Financial Conduct Authority (FCA) bekannt gegeben, dass die LIBOR-Sätze in den Währungen CHF, EUR, GBP und JPY per 31.Dezember 2021 nicht mehr repräsentativ für die ihnen zugrundeliegenden Märkte sind und deswegen ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden dürfen. Im Fall des USD-LIBORs ist eine Verwendung der LIBOR-Zinssätze nur für Bestandsgeschäft bis zum 30. Juni 2023 zulässig, allerdings nur für die wichtigsten Laufzeiten (Overnight sowie 1, 3, 6 und 12 Monate). Die Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate fallen auch in USD ab 2022 weg. Internationale Aufsichtsbehörden weisen eindringlich darauf hin, dass eine Nutzung des USD-LIBORs für Neugeschäft nur in sehr limitierten Ausnahmen zulässig sei.
Die EU hat eine Überleitungsverordnung für den CHF-LIBOR erlassen EUR-Lex - 32021R1847 - EN - EUR-Lex (europa.eu). Als Ersatzzinssatz für den CHF-LIBOR in den Laufzeiten 1,3,6, und 12 Monate benennt diese Verordnung den Compounded SARON mit unterschiedlichen Spread-Anpassungen in den jeweiligen Laufzeiten.
Für GBP- und JPY-LIBOR hat die FCA den Administrator ICE verpflichtet bis auf Weiteres einen ‚synthetischen‘ LIBOR (nicht repräsentativ) zu ermitteln, der ausschließlich für Bestandsgeschäft verwendet werden darf.
Changes to LIBOR as of end-2021 | FCA
FCA confirms rules for legacy use of synthetic LIBOR rates and no new use of US dollar LIBOR | FCA
Alle LIBOR Sätze, 1W, 2M Tenors |
JE 2021 | n/a |
GBP-, JPY LIBOR, ON, 12 M Tenor |
JE 2021 | n/a |
EUR LIBOR, CHF LIBOR | JE 2021 | n/a |
GBP-, JPY LIBOR 1M, 3M, 6M Tenor |
Synthetischer LIBOR auf Basis der jew. Term Rate + Spread JPY: 04.01.-31.12.2022 GBP: ab 04.01.2022 GBP 1M: bis 31.03.2023 GBP 3M: bis 31.03.2024 GBP 6M: bis 31.03.2023 |
Nutzung für "Legacy" Geschäft |
USD LIBOR ON, 1M, 3M, 6M, 12M Tenor |
Einstellung zum 30.06.2023
Synthetischer USD LIBOR für |
primär für Bestandsgeschäft, nach Aufforderung der Aufsichtsbehörden, soll Neugeschäft in USD-LIBOR nunmehr in bestimmen Ausnahmefällen erfolgen
Nutzung für "Legacy" Geschäft |
Weitere Infos (in Englisch) unter:
Daher ist in den meisten Fällen eine aktive Umstellung und Neuverhandlung der Verträge („Repapering“) aus Sicht der DZ BANK erforderlich, da nur so eine zielgerichtete, dem Kunden angemessene und operativ gut zu steuernde Umstellung der Geschäfte sichergestellt werden kann.
Betroffene Produkte sind:
Variabel verzinsliche Wertpapiere (Floating Rate Notes, FRN) referenzieren häufig auf LIBOR-Sätze. In den verschiedenen Währungsräumen ist ein Wechsel hin zu RFR-referenzierenden FRN unterschiedlich weit fortgeschritten. Neue USD-denominierte FRN referenzieren beispielsweise nahezu ausschließlich auf den (compounded) SOFR.
Die Umstellung von bestehenden Wertpapieren birgt die Schwierigkeit, dass der Emittent die Halter der Wertpapiere in der Regel nicht kennt und daher nicht direkt das Einverständnis für die Änderung der Verzinsung einholen kann.
Diese Aufgabe könnte ggf. durch Verwahrstellen oder andere Intermediäre übernommen werden. Die Zustimmungsraten (2/3-Mehrheit oder Einstimmigkeit) variieren je nach gesetzlicher Grundlage. Ein markteinheitliches Vorgehen ist noch nicht etabliert.
Hierzu haben die unterschiedlichen Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen und Regelungen getroffen.
Bei Fragen zur Umstellung von Wertpapieren wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner im Hause der DZ BANK oder an eine auf dieser Seite genannte Kontaktperson.
Zinsderivate referenzieren in sehr großem Umfang auf die verschiedenen LIBOR-Zinssätze.
Für viele Produkte und Währungen gab es bereits vor der IBOR-Reform auf Overnight-Sätzen basierende Varianten. Die Nutzung von Produkten mit Referenz auf die neuen RFR steigt stetig.
Einige Varianten und Ausgestaltungsdetails auf Basis von RFRs müssen sich am Markt noch etablieren.
Die ISDA hat in ihren 2006 Definitions detaillierte Fallback-Regeln für die LIBOR-Sätze ergänzt. Vereinfacht gesagt werden im Falle eines Wegfalls des LIBORs compounded RFRs in der jeweiligen Währung und auf die jeweilige Zinsperiode (z.B. 3M USD LIBOR zu 3M compounded SOFR) mit Fixing am Ende der Zinsperiode umgestellt. Da diese Sätze unterschiedliche Werte annehmen, soll zusätzlich ein Ausgleichspread aufgeschlagen werden, der sich als Median der Differenz beider Sätze über den Zeitraum der vergangenen 5 Jahren ergibt.
Die DZ BANK AG ist dem “ISDA 2018 Benchmarks Supplement Protocol”, dem “ISDA 2020 IBOR Fallbacks Protocol” und dem „June 2022 Benchmark Module of the ISDA 2021 Fallbacks Protocol“ beigetreten.
Bei Fragen zur Umstellung derivativer Geschäfte wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner im Hause der DZ BANK oder an eine auf dieser Seite genannte Kontaktperson.
Der währungsspezifische LIBOR-Zinssatz wird in variabel verzinslichen Darlehen im Fremdwährungsumfeld (nicht EUR) als Referenzwert genutzt. Dies können bilaterale Darlehen oder Konsortialdarlehen sein, die auf der Grundlage bilateraler Verträge oder internationaler Standards (z.B. LMA) abgeschlossen werden.
Die DZ BANK bietet anstelle von LIBOR-referenzierenden Produkten, nun Darlehen an, deren Verzinsungen auf „Risk-Free Rates“ basieren, auf Kundenwunsch auch basierend auf einer ‚Term-Rate’. Diese werden in den Währungen USD, GBP und JPY von privaten Administratoren angeboten. Diese ‚Term Rates‘ werden auf Basis von RFR-Derivate-Transaktionen ermittelt und sind hauptsächlich für die Nutzung im Darlehensumfeld gedacht.
Gleichzeitig veröffentlichen die verschiedenen Arbeitsgruppen Empfehlungen für den Markt.
Bis zum 30.06.2023 will die DZ BANK (zusammen mit Konsortialpartnern) bestehende Darlehensverträge mit Bezug auf den USD-LIBOR auf die neuen Zinssätze umstellen. Dabei soll die ökonomische Situation beibehalten werden. Hierzu wird die DZ BANK rechtzeitig die betroffenen Kreditnehmer kontaktieren.
Bei Fragen zur Umstellung Ihrer Darlehensverträge wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner im Hause der DZ BANK oder an eine auf dieser Seite genannte Kontaktperson.
Die Märkte befinden sich aktuell in Bewegung. In einigen Fällen hat sich noch kein einheitlicher Marktstandard etabliert.
Lesen Sie hierzu:
Bei Fragen zur LIBOR-Umstellung wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner im Hause der DZ BANK oder an eine auf dieser Seite genannte Kontaktperson.